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Gelber Sack: Neue Regelung Seit 01.01.2025

Gelber Sack: Neue Regelung Seit 01.01.2025

Neu ab 1. Jänner 2025: Mix-Sammlung und Einwegpfandsystem

Ab 1. Jänner 2025 werden österreichweit ein neues Einwegpfandsystem und die Mixsammlung eingeführt. Im Burgenland können dann Kunststoff- und Metallverpackungen gemeinsam im Gelben Sack oder der Gelben Tonne entsorgt werden. So wird das Recycling erleichtert und wertvolle Rohstoffe werden geschont.

 

Mix-Sammlung im Burgenland

Im Zuge der Umstellung werden die blauen Tonnen für Metallverpackungen ab Jänner 2025 abgezogen. Bei Bedarf können größere Mengen an Verpackungen über die Abfallsammelstellen entsorgt werden. Gelbe Säcke sind jederzeit beim Gemeindeamt erhältlich. Bitte entsorgen Sie nur leere Verpackungen und trennen Sie leicht trennbare Materialien, wie etwa den Deckel vom Joghurtbecher.

Neues Pfandsystem

Ab 1. Jänner 2025 wird auf Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen (Fertiggetränke) von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand von 25 Cent erhoben. Die betroffenen Verpackungen sind mit einem Pfandlogo gekennzeichnet und können bei allen Verkaufsstellen unzerdrückt und mit Etikett zurückgegeben werden. Verpackungen ohne Pfandsymbol werden weiterhin über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgt. Ausnahmen gelten unter anderem für Getränkekartons, Beikostflaschen und Flaschen für Milchprodukte.

Ablagerung von Dosenmüll strengstens verboten

Die Marktgemeinde Schattendorf weist ausdrücklich darauf hin, dass pfandfreier Dosenmüll im gelben Sack zu entsorgen ist. Da die Metallcontainer bereits entfernt wurden, kam es in letzter Zeit leider immer wieder zu illegalen Müllablagerungen neben den bestehenden Altglas-Containern.

Sie werden ersucht Ihren Müll in Zukunft ordnungsgemäß zu entsorgen.

Gelbe Säcke erhalten Sie zu den Parteiverkehrszeiten im Gemeindeamt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Pflegeatlas Burgenland

Pflegeatlas Burgenland

Eine Übersicht über alle Betreuungs- und Pflegeangebote im Burgenland, über Beratungsstellen, Unterstützungsangebote und Fördermöglichkeiten sowie viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema Pflege bietet der Pflegeatlas Burgenland.

Neue Weihnachtsbeleuchtung in Schattendorf

Neue Weihnachtsbeleuchtung in Schattendorf

Seit Mitte August lief das Online-Voting zur Abstimmung, welche Variante der neuen Weihnachtsbeleuchtung für Schattendorf angekauf werden soll.

Motive „Star of Betlehem“ (24,2 %) und „Star-Pole“ (40,0 %) erreichten dabei den meisten Zuspruch. (405 Bürgerinnen und Bürger nahmen an dem Online-Voting teil.)

Zwischen den beiden Favoriten durften letzendlich die Kinder der Volksschule und des Kindergartens entscheiden.

Die Schülerinnen und Schüler der Volksschule Schattendorf durften, wie bei einer richtigen Wahl, ihre Stimme im Gemeindeamt in eine Wahlurne einwerfen. Für die Kindergartenkinder gabs den Besuch einer „fliegenden Wahlbehörde“.

Von insgesamt 165 Kindern, die abstimmten fiel das Ergebnis mit 63 % auf das Motiv „Star-Pole“.

In der Vorweihnachtszeit wird Schattendorf nun in neuem Glanz erstrahlen. 80 Prozent der gesamten Anschaffungskosten wird aus Mitteln des Bundes gefördert.

Pünktlich vor dem 1. Adventwochenende wurde das erste Einschalten der neuen Beleuchtung gefeiert.

 

Urbarialgemeinde (Durchforstung | Schlag)

Urbarialgemeinde (Durchforstung | Schlag)

MERKBLATT für das SCHLAGJAHR 2024 / 2025

Der Schlag ist laut Vorschreibung der Forstbehörde in zwei Teile gegliedert

  1. Los Nr. 1   –  105  Hauptschlag im Dibishof (letzter Weg Richtung „Maria Blick ins Land“ links)

Kahlschlag
BÄUME     >>>>>>>> ROT -> BLEIBT STEHEN!!!!
Linien und Nummern sind ORANGE

ACHTUNG sollten ausgesetzte Jungbäume des Schlages 2023/2024 beschädigt werden, ist der Los-Besitzer haftbar.

  1. Los Nr.   1   –   105  Durchforstung

Waldfläche Dibishof beginnend Richtung Koglerstraße links oberhalb des Schattendorfer Steinbruchs (=alte Mülldeponie) bis zur großen Kreuzung wo links der Weg Richtung Weingartenhütten beginnt (Beginn Panzergraben)

Bei der Durchforstung trägt jeder Baum der gefällt werden soll einen GRÜNEN PUNKT.
Die Losnummern und die Grenzen jedes Loses sind ORANGE markiert.

UMSCHNEIDEN >>>>>>>>>>>>  GRÜN

NUMMERN, GRENZEN >>>>>>> ORANGE

  • In den Schlägen darf nichts verbrannt werden. Die Äste müssen im Schlag verteilt werden. Alle Sträucher sollen laut Behörde NICHT entfernt werden
  • Jungbäume, auch wenn sie beim Arbeiten stören, bitte stehen lassen (außer Akazie). Sie sind der Wald von übermorgen.
  • Gemäß Vorgabe der Forstbehörde müssen die Schläge bis März 2025 geräumt sein! Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Urbarialgemeinde auf Kosten des betroffenen Urbarialmitgliedes das Holz an den Waldrand abtransportieren lassen.

 Bei einem Fehlverhalten werden etwaige Einbußen (z.B. Förderungsverlust) oder Kosten (z.B. Säuberung Anrainergrundstücke) ausnahmslos an die Urbarialisten weiterverrechnet. Der Verwaltungsausschuss ersucht daher eindringlich, die Vorgaben einzuhalten.

Für die Urbarialgemeinde Schattendorf
Obmann Johann Haring

Schnuppertickets in schattendorf verfügbar

Schnuppertickets in schattendorf verfügbar

In der Marktgemeinde Schattendorf besteht die Möglichkeit Klimatickets zu reservieren. 

Die Tickets können online unter www.schnupperticket.at/schattendorf  (einmalige Registrierung erforderlich) oder persönlich im Gemeindeamt zu den Parteiverkehrszeiten reserviert werden.

Es stehen insgesamt täglich zwei Tickets zur Verfügung.

Das Ticket darf pro Person maximal sechs mal pro Jahr entliehen werden aber höchstens drei aufeinanderfolgende Tage.

Die reservierten Tickets sind im Gemeindeamt abzuholen und zu retournieren.

Weitere Details zum Entlehnvorgang, Verlust und Haftung entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen.

 

 

HeimtierNotdienst

HeimtierNotdienst

Seit 2020 gibt es den Burgenländischen Heimtiernotdienst, der für eine tierärztliche Versorgung Ihrer Lieblinge am Wochenende und an Feiertagen garantiert. Ähnlich dem „Nutztiernotdienst“ erhalten besorgte Heimtierbesitzer unter der Notfallnummer 141 Auskunft über den diensthabenden praktischen Tierarzt.

Die finanziellen Mittel für dieses Service werden vom Land Burgenland zur Verfügung gestellt.

Zeiten der Rufbereitschaft

an gesetzlichen Feiertagen (inklusive Martini und Heiliger Abend)

  • 08:00 bis 12:00 Uhr und
  • 16:00 bis 22:00 Uhr

sowie an den Wochenenden

  • Samstag 12:00 bis 22:00 Uhr
  • Sonntag 08:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 22:00 Uhr

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