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Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Schattendorf auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Marktgemeinde Schattendorf verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG:

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:

Elektronische Signaturprüfung bzw. Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Schattendorf

Ansprechperson: Maximilian Amminger, BA
Adresse: 7022 Schattendorf, Fabriksgasse 44
Telefon: +43 2686 2125
Fax: +43 2686 2125 DW4
E-Mail: post@schattendorf.bgld.gv.at
UID-Nummer: ATU47684108