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Regeln und Tipps für Scooter Fahrer

Regeln und Tipps für Scooter Fahrer

Einfach in der Handhabung, günstig im Betrieb, platzsparend
und trendy – das Fortbewegungsmittel Scooter bietet
zahlreiche Vorteile.
Die Mobilitätsform wirft jedoch auch viele Fragen auf.
Denn für die Fortbewegung mit Scootern im Straßenverkehr
gelten je nach Antriebsart unterschiedliche Regelungen.
Die wichtigsten beiden Scooter-Arten sind:

Micro-Scooter
sind muskelkraftbetriebene, zweirädrige Mini- und Kleinroller
ohne Sitzvorrichtung, mit Lenkstange, Trittbrett
und einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens
300 mm. Sie werden rechtlich als fahrzeugähnliche Spielzeuge
bzw. als für vorwiegend außerhalb der Fahrbahn
bestimmte Kleinfahrzeuge eingestuft.

E-Scooter bis 25 km/h
Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer
Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer höchsten
zulässigen Leistung von max. 600 Watt werden rechtlich
als Fahrzeuge eingestuft. Lenker haben die für Radfahrer
geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

Des Weiteren gibt es noch:
Trittroller / Tretroller
sind zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem bodennahen
Trittbrett. Sie unterscheiden sich von den Micro-Scootern
dadurch, dass sie im Vergleich zu den meist kleinen,
harten Reifen der Micro-Scooter im Allgemeinen größere
Luftreifen besitzen. Derartige Roller gelten rechtlich als
Fahrräder.
E-Scooter über 25 km/h
Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25
km/h und einer höchsten zulässigen Leistung von mehr
als 600 Watt sind rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft.
Damit gelten andere Regeln wie Zulassungs-, Kennzeichen-,
Haftpflichtversicherungs- und Führerscheinpflicht
und ein Benützungsverbot für Radfahranlagen.

Schutzbekleidung
Für E-Scooter gilt eine Helmpflicht für Kinder unter
16 Jahren. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen eines
Helmes aber für alle Altersklassen zu empfehlen. Wer öfter
Leihscooter nutzt, sollte es zur Routine werden lassen,
einen Helm gleich in der Früh von zu Hause mitzunehmen.

Wo parken?
Grundsätzlich gilt: E-Scooter dürfen nur auf Flächen abgestellt
werden, die auch für das Abstellen von Fahrrädern
vorgesehen sind!
• Scooter am Fahrbahnrand so abstellen, dass sie
weder umfallen können noch verkehrsbehindernd
sind.
• Grundsätzlich ist das Abstellen am Gehsteig erst
ab einer Mindestbreite von 2,5 Metern erlaubt.
Gemeinden dürfen für Leihgeräte innerhalb
ihres Geltungsbereiches aber auch andere Regeln
vorschreiben.
• Achten Sie darauf, Verkehrseinrichtungen
(Ampeln, Verkehrszeichen etc.) nicht zu verdecken
und Fußgänger nicht zu behindern.
• Nehmen Sie Rücksicht auf Personen mit
Beeinträchtigungen – halten Sie deren spezielle
Leit- und Hilfssysteme, Hauseingänge und
Hausmauern frei.
• Das Abstellen in Haltestellenbereichen
(ausgenommen Fahrradständer auf Gehsteigen),
Grünanlagen, auf nichtöffentlichen Flächen sowie
in Halte- & Parkverbotszonen ist untersagt.

Der beste Platz für Scooter ist somit auf speziell
ausgewiesenen Flächen, neben bestehende Radbügeln/
Fahrradständern oder am Parkstreifen neben
der Fahrbahn.

Doppel-Scooting verboten!
Zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs zu sein ist nicht
nur gefährlich, sondern auch strafbar.

Tipps für mehr Sicherheit am Scooter

Üben Sie den Umgang mit dem Scooter im
verkehrsfreien Raum!
• Schützen Sie Ihren Kopf mit einem Helm!
• Halten Sie sich an die Verkehrsregeln!
• Vorsicht im Kreuzungsbereich: langsam nähern, auf
abbiegende Fahrzeuge achten.
• Machen Sie sich sichtbar – z.B. durch helle Kleidung
und Reflektoren.
• Benutzen Sie bei Dunkelheit und schlechter Sicht das
Licht Ihres E-Scooters.
• Überprüfen Sie Leihgeräte vor Nutzung auf
Verkehrstüchtigkeit und Bremsleistung.
• Fahren Sie nicht auf Gehsteigen und Gehwegen.
• Fahren Sie bei Bodenunebenheiten, Schienen und
nassem Untergrund besonders vorsichtig.
• Die Regelungen für Scooter sind international nicht
einheitlich. Erkundigen Sie sich vor Abreise, welche
Regeln am Reiseziel gelten. Bevor Sie einen E-Scooter
im Ausland (online oder vor Ort) kaufen, überprüfen
Sie, ob er den österreichischen Vorschriften
entspricht.

 

Baustelleninformation – Baumgartnerstrasse

Baustelleninformation – Baumgartnerstrasse

SANIERUNG DER WASSERLEITUNG IN
Schattendorf – Baumgartnerstraße + Kräftenweg

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sanieren für Sie die Wasserleitung und die Hausanschlüsse entlang der Baumgartnerstraße
und des Kräftenweges mit einer Länge von ca. 400 Meter.
Diese Arbeiten sind auf Grund von Rohrbrüchen und des Materialalters notwendig,
um künftiges Gebrechen vorzubeugen.

Voraussichtlicher Beginn der Arbeiten:02.03.2026*
Dauer der Bauarbeiten: 03.07.2026*

* Wir arbeiten so schnell wie möglich. Trotzdem können schlechtes Wetter oder unvorhergesehene Ereignisse zu Verzögerungen führen.

Am Montag den 02.03.2026 in der Zeit von 1300 Uhr bis 1500 Uhr ist das Parken auf öffentlichem Gut
nicht erlaubt. Es werden in diesem Bereich Asphalt-Fräsarbeiten durchgeführt!

Was bedeutet das für Sie?

  • Während der Bauarbeiten kommt es zu Verkehrsbehinderungen und erhöhtem Lärm.
  • Es stehen weniger Parkplätze zur Verfügung und die Zufahrten zu den Häusern sind
    erschwert befahrbar.
  • Anrainer:innen können selbstverständlich weiterhin zufahren.
  • Falls wir die Wasserversorgung unterbrechen müssen, informieren wir Sie rechtzeitig.

Die Arbeiten werden von folgendem Bauunternehmen durchgeführt: STRABAG AG

Haben Sie Fragen zur Baustelle? Wir geben Ihnen gerne Auskunft!
Bauleiter WLV Herr Ing. Andreas Frank, MBA Tel.: 0664/8229833
Bauleiter STRABAG AG Herr Patrick Kappel Tel.: 0664/8101030
Polier STRABAG AG Herr Christoph Lehner Tel.: 0664/8101012

 

Luftqualität und  Asbestbelastungen in Schattendorf

Luftqualität und Asbestbelastungen in Schattendorf

Wichtige Informationen zur Luftqualität und Asbestbelastungen in Schattendorf

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

als Bürgermeister der Marktgemeinde Schattendorf möchte ich Sie über die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Luftqualität und möglicher Asbestbelastungen informieren. Wir haben die Situation sehr ernst genommen und in enger Abstimmung mit der vom Land eingerichteten Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ umfassende Messungen an drei Standorten in unserer Gemeinde durchgeführt.

Mit heutigem Datum liegen die Messergebnisse vor, und ich kann Ihnen mitteilen, dass alle Werte die Grenzwerte nicht überschreiten. Dies zeigt, dass die Belastung als sehr gering eingestuft werden kann, und somit keine gesundheitlichen Risiken für unsere Bevölkerung bestehen.

Anbei auch noch der Link zu den Messdaten:

https://share.google/lTmLu4GauBufxtxeN

Schneeräumungs- und Streupflicht

Schneeräumungs- und Streupflicht

Hinweis zur Schneeräumungs- und Streupflicht gem. § 93 StVO

Aufgrund der winterlichen Witterungsverhältnisse möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Eigentümerinnen und Eigentümer von an öffentliche Verkehrsflächen angrenzenden Liegenschaften verpflichtet sind, die Schneeräumung und Streuung durchzuführen.

Diese Verpflichtung umfasst insbesondere:

  • das Entfernen von Schnee und Eis von Gehsteigen, Gehwegen sowie Gehflächen entlang der Liegenschaft,
  • das Streuen bei Schnee- und Eisglätte mit geeigneten Streumitteln,
  • die Durchführung der Maßnahmen in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger die Verkehrsflächen gefahrlos benützen können.

Sofern kein Gehsteig vorhanden ist, ist ein entsprechender Randstreifen der Straße in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite zu räumen und zu streuen.

Bitte beachten Sie, dass bei Unterlassung dieser Pflichten eine Haftung für daraus entstehende Schäden sowie verwaltungsrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen sind.

Wir ersuchen Sie daher, Ihrer Schneeräumungs- und Streupflicht gewissenhaft nachzukommen und bedanken uns für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit in unserer Gemeinde.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bürgermeister
Thomas Hoffmann

Vortrag Apitherapie

Vortrag Apitherapie

Wenn Bienen mehr als Honig schenken: In Kooperation mit der Marktgemeinde Schattendorf erwartet Sie ein spannender Vortrag zur Apitherapie. Entdecken Sie die wertvollsten Bienenprodukte und ihre Wirkung auf Gesundheit und Wohlbefinden.

📅 Freitag, 16.01.2026, um 17:00 Uhr im Gemeindeamt

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