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ERGEBNIS DER BürgerUmfrage – Neuanschaffung Weihnachtslichter

ERGEBNIS DER BürgerUmfrage – Neuanschaffung Weihnachtslichter

Seit Mitte August lief das Online-Voting zur Abstimmung, welche Variante der neuen Weihnachtsbeleuchtung für Schattendorf angekauf werden soll.

Motive „Star of Betlehem“ (24,2 %) und „Star-Pole“ (40,0 %) erreichten dabei den meisten Zuspruch. (405 Bürgerinnen und Bürger nahmen an dem Online-Voting teil.)

Zwischen den beiden Favoriten durften letzendlich die Kinder der Volksschule und des Kindergartens entscheiden.

Die Schülerinnen und Schüler der Volksschule Schattendorf durften, wie bei einer richtigen Wahl, ihre Stimme im Gemeindeamt in eine Wahlurne einwerfen. Für die Kindergartenkinder gabs den Besuch einer „fliegenden Wahlbehörde“.

Von insgesamt 165 Kindern, die abstimmten fiel das Ergebnis mit 63 % auf das Motiv „Star-Pole“.

In der Vorweihnachtszeit wird Schattendorf nun in neuem Glanz erstrahlen. 80 Prozent der gesamten Anschaffungskosten wird aus Mitteln des Bundes gefördert.

Schnuppertickets in schattendorf verfügbar

Schnuppertickets in schattendorf verfügbar

In der Marktgemeinde Schattendorf besteht die Möglichkeit Klimatickets zu reservieren. 

Die Tickets können online unter www.schnupperticket.at/schattendorf  (einmalige Registrierung erforderlich) oder persönlich im Gemeindeamt zu den Parteiverkehrszeiten reserviert werden.

Es stehen insgesamt täglich zwei Tickets zur Verfügung.

Das Ticket darf pro Person maximal sechs mal pro Jahr entliehen werden aber höchstens drei aufeinanderfolgende Tage.

Die reservierten Tickets sind im Gemeindeamt abzuholen und zu retournieren.

Weitere Details zum Entlehnvorgang, Verlust und Haftung entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen.

 

 

HeimtierNotdienst

HeimtierNotdienst

Seit 2020 gibt es den Burgenländischen Heimtiernotdienst, der für eine tierärztliche Versorgung Ihrer Lieblinge am Wochenende und an Feiertagen garantiert. Ähnlich dem „Nutztiernotdienst“ erhalten besorgte Heimtierbesitzer unter der Notfallnummer 141 Auskunft über den diensthabenden praktischen Tierarzt.

Die finanziellen Mittel für dieses Service werden vom Land Burgenland zur Verfügung gestellt.

Zeiten der Rufbereitschaft

an gesetzlichen Feiertagen (inklusive Martini und Heiliger Abend)

  • 08:00 bis 12:00 Uhr und
  • 16:00 bis 22:00 Uhr

sowie an den Wochenenden

  • Samstag 12:00 bis 22:00 Uhr
  • Sonntag 08:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 22:00 Uhr

Links

Katastrophenbeihilfe

Katastrophenbeihilfe

Das Land Burgenland fördert die Behebung von Katastrophenschäden, das sind Sachschäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel verursacht wurden.

Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.

Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind. 

Information für Geschädigte

Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:

 

  • Wohnsitzgemeinde
  • Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 4 – Agrarwesen und Natur- und Klimaschutz
    Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
    057-600/2076

Details und Richtlinien

Nähere Details wurden im Katastrophenfondsgesetz des Bundes und in den Allgemeinen Richtlinien zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden festgelegt.


Fehlende Unterlagen können auch nach der Antragsstellung nachgereicht werden.

Formulare