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Regeln und Tipps für Scooter Fahrer

Mai 7, 2026 | Freizeit, Marktgemeinde | 0 Kommentare

Einfach in der Handhabung, günstig im Betrieb, platzsparend
und trendy – das Fortbewegungsmittel Scooter bietet
zahlreiche Vorteile.
Die Mobilitätsform wirft jedoch auch viele Fragen auf.
Denn für die Fortbewegung mit Scootern im Straßenverkehr
gelten je nach Antriebsart unterschiedliche Regelungen.
Die wichtigsten beiden Scooter-Arten sind:

Micro-Scooter
sind muskelkraftbetriebene, zweirädrige Mini- und Kleinroller
ohne Sitzvorrichtung, mit Lenkstange, Trittbrett
und einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens
300 mm. Sie werden rechtlich als fahrzeugähnliche Spielzeuge
bzw. als für vorwiegend außerhalb der Fahrbahn
bestimmte Kleinfahrzeuge eingestuft.

E-Scooter bis 25 km/h
Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer
Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer höchsten
zulässigen Leistung von max. 600 Watt werden rechtlich
als Fahrzeuge eingestuft. Lenker haben die für Radfahrer
geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

Des Weiteren gibt es noch:
Trittroller / Tretroller
sind zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem bodennahen
Trittbrett. Sie unterscheiden sich von den Micro-Scootern
dadurch, dass sie im Vergleich zu den meist kleinen,
harten Reifen der Micro-Scooter im Allgemeinen größere
Luftreifen besitzen. Derartige Roller gelten rechtlich als
Fahrräder.
E-Scooter über 25 km/h
Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25
km/h und einer höchsten zulässigen Leistung von mehr
als 600 Watt sind rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft.
Damit gelten andere Regeln wie Zulassungs-, Kennzeichen-,
Haftpflichtversicherungs- und Führerscheinpflicht
und ein Benützungsverbot für Radfahranlagen.

Schutzbekleidung
Für E-Scooter gilt eine Helmpflicht für Kinder unter
16 Jahren. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen eines
Helmes aber für alle Altersklassen zu empfehlen. Wer öfter
Leihscooter nutzt, sollte es zur Routine werden lassen,
einen Helm gleich in der Früh von zu Hause mitzunehmen.

Wo parken?
Grundsätzlich gilt: E-Scooter dürfen nur auf Flächen abgestellt
werden, die auch für das Abstellen von Fahrrädern
vorgesehen sind!
• Scooter am Fahrbahnrand so abstellen, dass sie
weder umfallen können noch verkehrsbehindernd
sind.
• Grundsätzlich ist das Abstellen am Gehsteig erst
ab einer Mindestbreite von 2,5 Metern erlaubt.
Gemeinden dürfen für Leihgeräte innerhalb
ihres Geltungsbereiches aber auch andere Regeln
vorschreiben.
• Achten Sie darauf, Verkehrseinrichtungen
(Ampeln, Verkehrszeichen etc.) nicht zu verdecken
und Fußgänger nicht zu behindern.
• Nehmen Sie Rücksicht auf Personen mit
Beeinträchtigungen – halten Sie deren spezielle
Leit- und Hilfssysteme, Hauseingänge und
Hausmauern frei.
• Das Abstellen in Haltestellenbereichen
(ausgenommen Fahrradständer auf Gehsteigen),
Grünanlagen, auf nichtöffentlichen Flächen sowie
in Halte- & Parkverbotszonen ist untersagt.

Der beste Platz für Scooter ist somit auf speziell
ausgewiesenen Flächen, neben bestehende Radbügeln/
Fahrradständern oder am Parkstreifen neben
der Fahrbahn.

Doppel-Scooting verboten!
Zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs zu sein ist nicht
nur gefährlich, sondern auch strafbar.

Tipps für mehr Sicherheit am Scooter

Üben Sie den Umgang mit dem Scooter im
verkehrsfreien Raum!
• Schützen Sie Ihren Kopf mit einem Helm!
• Halten Sie sich an die Verkehrsregeln!
• Vorsicht im Kreuzungsbereich: langsam nähern, auf
abbiegende Fahrzeuge achten.
• Machen Sie sich sichtbar – z.B. durch helle Kleidung
und Reflektoren.
• Benutzen Sie bei Dunkelheit und schlechter Sicht das
Licht Ihres E-Scooters.
• Überprüfen Sie Leihgeräte vor Nutzung auf
Verkehrstüchtigkeit und Bremsleistung.
• Fahren Sie nicht auf Gehsteigen und Gehwegen.
• Fahren Sie bei Bodenunebenheiten, Schienen und
nassem Untergrund besonders vorsichtig.
• Die Regelungen für Scooter sind international nicht
einheitlich. Erkundigen Sie sich vor Abreise, welche
Regeln am Reiseziel gelten. Bevor Sie einen E-Scooter
im Ausland (online oder vor Ort) kaufen, überprüfen
Sie, ob er den österreichischen Vorschriften
entspricht.