+43 (0) 2686 / 2125

post@schattendorf.bgld.gv.at

Sprechstunde

online reservieren

Telefon

+43 2686 / 21 25

Newsletter

Newsletter

Urbarialgemeinde (Losausgabe | Schlag)

Okt 17, 2024 | Marktgemeinde, Uncategorized | 0 Kommentare

KUNDMACHUNG - Ausgabe der Holzlose

Wann: FREITAG, 25. Oktober 2024

Zeit: 16:00 bis 19:00 Uhr

Ort: Zollhausstraße (ehemalige Kühltruhe)

BEI LOSAUSGABE ist pro LOS eine Durchforstungsumlage von 100 EUR einzusetzen.

EICHENVERKAUF
Samstag, 02.11.2024 9:00 Uhr Dibishof im Holzschlag
Bäume ca. 8-10 Raummeter â 35€ / m3
Treffpunkt letzter LINKER Weg im Wald vor Maria Blick ins Land

DURCHFORSTUNGSTERMINE
Samstag, 09.11.2024 und Samstag, 16.11.2024
Treffpunkt Scheiberwiese, links oberhalb Schöner Eiche

Waldpflege ist Umweltpflege*Urbarial*Umweltpflege ist Waldpflege

MERKBLATT für das SCHLAGJAHR 2024 / 2025

Der Schlag ist laut Vorschreibung der Forstbehörde in zwei Teile gegliedert

  1. Los Nr. 1   –  105  Hauptschlag im Dibishof (letzter Weg Richtung „Maria Blick ins Land“ links)

Kahlschlag
BÄUME     >>>>>>>> ROT -> BLEIBT STEHEN!!!!
Linien und Nummern sind ORANGE

ACHTUNG sollten ausgesetzte Jungbäume des Schlages 2023/2024 beschädigt werden, ist der Los-Besitzer haftbar.

  1. Los Nr.   1   –   105  Durchforstung

Waldfläche Dibishof beginnend Richtung Koglerstraße links oberhalb des Schattendorfer Steinbruchs (=alte Mühldeponie) bis zur großen Kreuzung wo links der Weg Richtung Weingartenhütten beginnt (Beginn Panzergraben)

Bei der Durchforstung trägt jeder Baum der gefällt werden soll einen GRÜNEN PUNKT.
Die Losnummern und die Grenzen jedes Loses sind ORANGE markiert.

UMSCHNEIDEN >>>>>>>>>>>>  GRÜN

NUMMERN, GRENZEN >>>>>>> ORANGE

  • In den Schlägen darf nichts verbrannt werden. Die Äste müssen im Schlag verteilt werden. Alle Sträucher sollen laut Behörde NICHT entfernt werden
  • Jungbäume, auch wenn sie beim Arbeiten stören, bitte stehen lassen (außer Akazie). Sie sind der Wald von übermorgen.
  • Gemäß Vorgabe der Forstbehörde müssen die Schläge bis März 2025 geräumt sein! Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Urbarialgemeinde auf Kosten des betroffenen Urbarialmitgliedes das Holz an den Waldrand abtransportieren lassen.

 Bei einem Fehlverhalten werden etwaige Einbußen (z.B. Förderungsverlust) oder Kosten (z.B. Säuberung Anrainergrundstücke) ausnahmslos an die Urbarialisten weiterverrechnet. Der Verwaltungsausschuss ersucht daher eindringlich, die Vorgaben einzuhalten.

Für die Urbarialgemeinde Schattendorf
Obmann Johann Haring

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert